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12. Juli 2011


Wahre Gesetze und Verordnungen aus einer "lustigen" PPS.

Fast noch wichtiger als diese: mein Senf dazu ;)).
Denn heute lasse ich mich doch mal gerne inspirieren
und werfe den einen oder anderen Ball zurück ;)).



"Ausfuhrbestimmungen sind Erklärungen zu den Erklärungen,
mit denen man eine Erklärung erklärt."

(Protokoll im Wirtschaftsministerium)


Die Tatsache, dass die Tatsache eine Tatsache ist, ist eine Tatsache,
denn die Annahme, dass die Tatsache automatisch eine Annehmlichkeit ist,
ist ein irrige Annahme und keine Tatsache.
Außerdem ist eine Tat-Sache ein Messer oder Gewehr oder Brieföffner.

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"Der Wertsack ist ein Beutel, der auf Grund seiner besonderen Verwendung nicht Wertbeutel,
sondern Wertsack genannt wird, weil sein Inhalt aus mehreren Wertbeuteln besteht,
die in den Wertsack nicht verbeutelt, sondern versackt werden."

(Merkblatt der Deutschen Bundespost)


Der Sausack, ist ein Sack, der wegen seiner besonderen Frechheit nicht Saubeutel,
sondern Sausack genannt wird, weil sein Wesen aus mehreren Saubeuteln besteht,
die nicht in Säcke passen, sondern ganz gebeutelt aussehen.

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"Ehefrauen, die ihren Mann erschießen, haben nach einer Entscheidung
des BSG keinen Anspruch auf Witwenrente."

(Verbandsblatt des Bayrischen Einzelhandels)


Ach komm ... mit Wasserpistole schießen gilt.

Mal im Ernst ... da war bestimmt mal eine Ehefrau, die die Witwenrente,
die sie selbst verursacht hat, haben wollte ... so entstehen solche Sätze.

Man stelle sich mal vor, es würde heißen "Auch Ehefrauen, die ihren Mann erschießen,
erhalten Witwenrente" ... dann wären die deutschen Gefängnisse ein wenig voller.

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"Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht
die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar."

(Unterrichtsblätter für die Bundeswehrverwaltung)


Bitte nicht den Mittagsschlaf außer Acht lassen ... da ist man genauso dienstunfähig.
Beim Beischlaf ebenfalls ... aber sowas gibt ja bei der Bundeswehr nicht ;)).

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"Margarine im Sinne dieser Leitsätze ist Margarine im Sinne des Margarinengesetzes."

(Deutsches Lebensmittelbuch)

Ich will sofort ein Doppelkeksgesetz, ein Spinatprotokoll und eine Kleinschnitzelverordnung.

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"Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen
als "dauernde Berufsunfähigkeit" im Sinne von §16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten
und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen."

(Bundessteuerblatt)

Ja, wieso das denn ? Ein Toter ist doch nicht berufsunfähig.
Ich denke da an eine Rolle im Tatort oder an eine Schaufensterpuppe liegend.

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"Nach dem Abkoten bleibt der Kothaufen grundsätzlich eine selbstständige bewegliche Sache,
er wird nicht durch Verbinden oder Vermischen untrennbarer Bestandteil des Wiesengrundstücks,
der Eigentümer des Wiesengrundstücks erwirbt also nicht automatisch Eigentum am Hundekot."

(Fallbeispiel der Deutschen Verwaltungspraxis)

Das ist mein Kot ... gib ihn mir zurück.
Nee, den behalte ich.
Aber der Kot ist doch selbständig beweglich.
Dann warte doch einfach, bis er zu dir kommt.

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Diese Gesetze und Verordnungen eignen sich wunderbar für Ironie.
Sie eignen sich auch toll fürs Kopfschütteln.
Aber nicht nur ... denn es gibt ganz sicher Menschen, die Tote von der Steuer absetzen wollen
und weil es die gibt, gibt es auch die Paragraphen, die aussagen, dass das nicht geht.
Hinter solch abstrusen Sätzen stehen nicht immer doofe Beamten,
sondern oft Menschen, die Dinge denken, tun oder wollen,
mit denen keiner rechnen konnte ;)).
 

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